Honorar

Honorarsätze ab 2024:

Psychotherapie:
Eine therapeutische Einzelstunde (á 50 Minuten):  € 105,--
Eine therapeutische Einheit bei einer Paartherapie (á 90 Minuten): € 200,--
Psychotherapie ist gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit, die angegebenen Honorarsätze verstehen sich daher exklusive Mehrwertsteuer.

Supervision:
Eine Supervisionseinheit  (á 50 Minuten): auf Anfrage 
Die Supervisionsstunden sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Bei kurzfristigen Absagen (24 Stunden) oder Nichterscheinen wird die Einheit verrechnet.


Das therapeutische Erstgespräch


Ein Erstgespräch bietet die Möglichkeit, sich gegenseitig kennen zu lernen und zu entscheiden, ob es sinnvoll ist, mit einander zu arbeiten. Hierbei wird bereits auf Ihre persönlichen Anliegen und Themen eingegangen. Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und wird mit dem üblichen Honorarsatz (€ 105,--) verrechnet.

Möglichkeit der Abrechnung mit den Krankenkassen

Als eingetragene Psychotherapeutin kann ich eine Zusammenarbeit mit den jeweiligen Krankenkassen anbieten (siehe dazu Krankenkassenzuschuß), sofern eine behandlungswürdige Störung vorliegt. Dadurch kann die finanzielle Belastung für den Klienten reduziert werden.

Seit 01.01.2025 gibt es ein österreichweit einheitliches Modell mit direkter Kassenabrechnung.

Sollten Sie einen Therapieplatz mit einer direkten Kassenabrechnung suchen, wenden Sie sich bitte an die Gesellschaft für psychotherapeutische Versorgung Tirols.

Manche Menschen möchten lieber eine Psychotherapie für sich als Selbsterfahrung nützen oder wollen bei der Krankenkasse nicht öffentlich aufscheinen. Selbstverständlich können Sie die Therapiestunden auch privat ohne Refundierungsanteil der Krankenkasse abrechnen lassen.

Krankenkassenzuschuß

Im Falle einer behandlungswürdigen Störung bieten die Krankenkassen eine Kostenzuschuß (Teilrefundierung) an.

Aktueller Refundierungsbetrag pro Psychotherapiestunde (Stand 1.1.2025):

Österreichische Gebietskrankenkasse: 33,70 Euro

BVAEB: 48,80 Euro

SVS: 45,00 Euro

KUF: 65,00 Euro


Angaben ohne Gewähr! Nachdem sich die Zuschüsse der Krankenkassen immer wieder verändern, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse, um den aktuell gültigen Zuschuss zu erfahren.

Der refundierte Betrag ist unabhängig von der Höhe des Honorarsatzes der PsychotherapeutIn.
Um eine Rückerstattung von den Krankenkassen in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie nach der ersten Stunde eine ärztliche Überweisung.